Was ist Täter-Opfer-Ausgleich? - einfach erklärt

 

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Angebot im Strafverfahren.

Dabei treffen sich die betroffene Person (Opfer) und die beschuldigte Person (Täter oder Täterin). Sie sprechen über das, was passiert ist.

Das Ziel ist:

- das Geschehen besser zu verstehen
- gemeinsam eine Lösung zu finden
- über Gefühle zu sprechen

Zum Beispiel können beide Seiten vereinbaren, wie der Schaden wiedergutgemacht werden kann.

Ein Gespräch findet nur statt, wenn alle damit einverstanden sind.
Die Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig.

Das Gespräch wird von einer geschulten Person begleitet. Diese Person sorgt für einen ruhigen Ablauf des Gesprächs. Die Beteiligten entscheiden selbst, worüber sie sprechen und welche Lösung sie finden möchten.

Eine Straftat verstößt nicht nur gegen ein Gesetz. Sie kann auch Menschen verletzen.

Betroffene Menschen fühlen sich zum Beispiel:

- wütend, traurig, ängstlich, verletzt, schuldig

Vor Gericht ist es oft schwer, über Gefühle zu sprechen. Aber im Täter-Opfer-Ausgleich können persönliche Dinge besprochen werden.

 

Voraussetzungen

 

Freiwilligkeit

Alle Beteiligten entscheiden frei, ob sie teilnehmen möchten.

Nur wenn alle wirklich teilnehmen wollen, kann ein ehrliches Gespräch entstehen. Deshalb soll niemand zu einem Gespräch gezwungen werden.

 

Persönlich Betroffene

Beim Täter-Opfer-Ausgleich geht es um Menschen, die persönlich von der Tat betroffen sind. Große Firmen oder Behörden sind oft nur für den Sachschäden zuständig und die Menschen, die dort arbeiten haben keinen persönlichen Schaden erlitten.

Bei kleineren Betrieben kann das anders sein.

Beispiel:
Bei einem Überfall im Supermarkt ist die Person an der Kasse oft stärker betroffen als der Besitzer oder die Besitzerin.

Deshalb wird genau geprüft:

- Wer ist persönlich betroffen?
- Für wen kann ein Gespräch hilfreich sein?

Wenn eine Wiedergutmachung vereinbart wird, muss außerdem eine Person dabei sein, die Entscheidungen treffen darf.

 

Geklärter Sachverhalt

Der Täter oder die Täterin muss die Tat zugeben.
Ein vollständiges oder teilweises Geständnis ist notwendig.

Sonst würde das Gespräch nur aus Streit und Schuldzuweisungen bestehen. Dann wäre es schwer, eine Lösung zu finden.

 

Bagatellkriminalität

Der Täter-Opfer-Ausgleich gehört zum Strafrecht.

Er wird nur bei Fällen durchgeführt, die auch von der Polizei oder vom Gericht behandelt werden.

Auch bei kleineren Straftaten können Menschen stark verletzt werden.

Wenn ein Ausgleich gewünscht wird, obwohl kein Strafverfahren läuft, kann manchmal auch eine Schlichtung außerhalb des Strafverfahrens möglich sein.

Dabei kann unsere Beratungsstelle helfen.

 

Ablauf

 

Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann vorgeschlagen werden durch:

- die Beteiligten selbst
- das Gericht
- die Polizei
- die Staatsanwaltschaft
- die Jugendhilfe im Strafverfahren

Wenn beide Seiten zustimmen, gibt es zuerst Vorgespräche.

Diese Gespräche finden getrennt statt:

- mit der beschuldigten Person
- mit der geschädigten Person 

Dabei wird besprochen:

- wie jede/r die Tat erlebt hat
- welche Form der Wiedergutmachung möglich ist
- welche Folgen die Tat hatte

Wenn beide Seiten danach weiterhin einverstanden sind, findet ein gemeinsames Gespräch statt.

Dieses Gespräch wird vom Kontakt e.V. organisiert und begleitet.

Ziel ist es, gemeinsam: den Konflikt zu klären, eine Wiedergutmachung zu vereinbaren und eine Lösung zu finden

Am Ende informieren die Vermittlerinnen und Vermittler die beteiligten Stellen über das Ergebnis.

Sie begleiten außerdem, ob die vereinbarte Wiedergutmachung erledigt wird.

 

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen stehen im Jugendgerichtsgesetz:

- in § 10, in § 45 und in in § 47