Mediation im Rahmen des

Jugendstrafrecht

  

 

 

Schriftzug als Brücke "Täter-Opfer-Ausgleich"

 

Wenn Worte Brücken bauen,

wird Begegnung möglich.

 

Was ist Täter-Opfer-Ausgleich?

 

Schon der Name deutet an, was Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Kern beinhaltet: Er ist das Angebot an die Beteiligten eines Strafverfahrens, das Geschehene gemeinsam zu klären und in einem Prozess der Entscheidungsfindung einen Ausgleich zu erarbeiten. Dies kann z.B. in einem gemeinsamen Gespräch geschehen, in dem eine Vereinbarung über die Form der Wiedergutmachung getroffen wird.

Natürlich findet ein solches Gespräch nur dann statt, wenn alle mit einer Begegnung einverstanden sind. Die Teilnahme an einem TOA ist freiwillig, denn eine klärende Begegnung macht nur dann Sinn, wenn man sich etwas zu sagen hat und bereit ist, zuzuhören.

Der gesamte Prozess - von der Kontaktaufnahme bis zum Abschluss der Wiedergutmachung - wird von eine:r Mediator:in begleitet. Er bzw. sie ist für den Ablauf und die Struktur des Verfahrens zuständig, die Beteiligten bestimmen den Inhalt und welche Wiedergutmachung in Frage kommt.
Durch eine Straftat werden nicht nur die Grenzen des Gesetzes überschritten. Diejenigen, die verletzt werden, sind die Menschen. Eine Verletzung kann tiefer gehen als körperliche oder materielle Schäden erkennen lassen. Vielleicht fühlen Sie sich unverstanden oder nicht ernstgenommen. Straftaten können auch Gefühle, wie Wut, Ärger, Angst, Schuld oder Trauer auslösen.

In der Öffentlichkeit eines Gerichtssaals ist es schwer, frei und umfassend darüber zu sprechen. Täter-Opfer-Ausgleich ist Teil des Strafverfahrens, doch durch ihn bietet das Gesetz den Beteiligten einen 

persönlichen Rahmen, in dem persönliche Verletzungen geklärt werden können.

Mit einem Klick auf den folgenden Link kommen Sie zu dem Video "Der Kontakt e.V. stellt sich vor" auf dem Youtube-Kanal des Leinebergland TV.

 

Voraussetzungen

 

Freiwilligkeit

Jedem Betroffenen steht es frei, die Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich abzulehnen. Nur auf dieser Basis kann ein ehrliches Aufeinanderzugehen und Verantwortungsübernahme erwartet werden.

Die Möglichkeit erneuter Kränkungen, z.B. durch Desinteresse und andere verletzende Verhaltensweisen muss auf ein Minimum reduziert werden. Täter-Opfer-Ausgleich dient auch der Klärung von Emotionen. Das erfordert die Bereitschaft der Beteiligten und kann nicht erzwungen werden.

 

Persönlich Geschädigte

Im Täter-Opfer-Ausgleich geht es um die Begegnung von Menschen zur Klärung persönlicher Auswirkungen einer Straftat. Mitarbeiter:innen großer Institutionen beispielsweise haben in der Regel keinen persönlichen Schaden erlitten, sofern sie nicht direkt bei der Tat dabei waren. Sie sind oft "Verwalter" materieller Schäden. Bei kleineren Institutionen, z.B. einem kleinen Betrieb, kann das anders aussehen.

Bei einem Überfall im Supermarkt ist aus der persönlichen Perspektive die Person an der Kasse wahrscheinlich direkter betroffen als der Besitzer oder die Besitzerin, die psychischen und körperlichen Auswirkungen eingeschlossen.

Für eine Begegnung im TOA ist es deshalb wichtig zu prüfen, wer durch welchen Sachverhalt betroffen ist und für wen eine Begegnung hilfreich sein kann. Für Wiedergutmachungsvereinbarungen muss außerdem durchgehend ein:e Ansprechpartner:in mitwirken, der oder die Entscheidungsvollmacht besitzt.

 

Geklärter Sachverhalt

Es muss ein Geständnis, zumindest aber ein Teilgeständnis vorliegen.

Gemeinsame Gespräche würden sich ansonsten ggf. auf gegenseitige Schuldzuweisungen und Ermittlungstendenzen reduzieren.  Auf diese Weise kann keine Annäherung der Beteiligten bzw. Bearbeitung des eigentlichen Konflikts stattfinden.

 

Bagatellkriminalität

TOA findet im Strafrecht statt und damit in seinen Grenzen. Es werden keine Fälle bearbeitet, die nicht angeklagt oder eingestellt werden würden.

Das schließt nicht aus, dass auch in diesen Fällen eine tiefere Verletzung geschieht, als die formale Tatbewertung vermuten lässt.

Sollten Sie also trotzdem einen Ausgleich wünschen, sprechen Sie uns an. Wir prüfen, ob eine Schlichtung außerhalb des Strafverfahrens möglich ist. Bei Bedarf können wir Sie mit einem Gespräch unterstützen und ggf. weitere Ansprechpartner:innen für Hilfen vermitteln.

 

Ablauf

 

Ein Fall kann durch die Beteiligten selbst, durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Jugendhilfe im Strafverfahren oder das Gericht zum TOA angeregt werden.

Wenn beide Konfliktparteien einverstanden sind, werden jeweils mit den Beschuldigten und den Geschädigten ein oder mehrere  Vorgespräche geführt. In diesen Gesprächen werden die Auswahlkriterien überprüft, die persönliche Sichtweise über den Konflikt besprochen und die Wiedergutmachungsvorstellungen und -möglichkeiten konkretisiert.

Bei Zustimmung beider Parteien werden im Anschluss daran ein oder mehrere gemeinsame Ausgleichsgespräche geführt. Die Gespräche werden von den Mitarbeiter:innen des Kontakt e.V. organisiert und begleitet. Ziel des Ausgleiches ist es, eine gemeinsame Lösung des Konflikts und eine Möglichkeit der Wiedergutmachung zu finden, mit der beide Konfliktparteien einverstanden sind.

Die Vermittler:innen berichten abschließend an alle beteiligten Institutionen. Sie begleiten und überwachen die Erfüllung der Wiedergutmachungsvereinbarung.

Rechtliche Grundlagen: §§ 10, 45, 47 Jugendgerichtsgesetz